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Kindesschutz

Beratung nach § 8a SGB VIII durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft

 

Wer kann eine Fachberatung in Anspruch nehmen?

Alle Mitarbeiter in Jugendhilfeeinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten), Bildungseinrichtungen (z.B. Schulen) und Gesundheitswesen (z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Hebammen) im Landkreis Neunkirchen.

Im Übrigen können alle Personen die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, auf das Angebot zugreifen.

 

Wer führt die Fachberatung durch?

Die Aufgabe wird im Auftrag des Jugendamtes durch qualifizierte Fachkräfte der Lebensberatung Neunkirchen wahrgenommen.

 

Welche Vorraussetzungen müssen vorliegen?

Die Vermutung einer Kindeswohlgefährdung reicht aus, um eine Beratung zu erhalten. Durch die Beratung erfolgt eine Gefährdungseinschätzung und gegebenenfalls die Entwicklung eines Hilfekonzeptes.

Bei Inanspruchnahme dieser Leistung entstehen keine Kosten.

 

Wie stelle ich Kontakt zu einer Insoweit erfahrenen Fachkraft her?

Der einfachste Weg ist, telefonisch Kontakt mit der Beratungsstelle aufzunehmen.
Unsere Telefonnummer lautet: 0 68 21  2 19 19

Sonstiges

Wir beraten jeden, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität.

Die Beratung in der Lebensberatung Neunkirchen ist für Ratsuchende freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Um dieses Angebot jedoch auch in Zukunft vorhalten zu können, benötigen die Beratungsstellen eine gesicherte Finanzierung, die durch Ihr Mithilfe in Form einer Spende zum Ausdruck kommen kann.

Unser Einzugsbereich ist der Landkreis Neunkirchen. Weiterführende Informationen zur Lebensberatung im Bistum Trier finden Sie hier.

Unsere Grundsätze fachlichen Handelns

Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir erklären unsere Vorgehensweisen.
Wir respektieren Ihre Selbständigkeit und unterstützen Ihre Eigenverantwortung.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten.
Wir respektieren Ihre Grenzen.
Wir wahren die fachlich gebotene Distanz.